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10. Mai 2016. Nach dem Anschlag auf eine Spielothek nahe der Goldenen Bremm in Saarbrücken ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltsschaft hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Schwurgericht des Landgerichts Saarbrücken verurteilte den Angeklagten jedoch lediglich wegen versuchten Totschlags, da es keine heimtückische Begehungsweise festgestellt hat. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verteidigung. "Wesentlich für dieses vergleichsweise milde Urteil war das umfassende Geständnis des Angeklagten", so Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger des Angeklagten. Der Angeklagte hatte vor Gericht detailiert ausgesagt und betont, dass er den Betreiber in erster Linie wirtschaftlich treffen wollte. Das Motiv für die Tat waren familiäre Streitigkeiten, der Verurteilte ist der Cousin des Spielothekenbetreibers.

Am Morgen des 4. November 2015 war der 32-Jährige Angeklagten mit zwei Mittätern und bewaffnet mit einem Schrotgewehr und Molotowcocktails vor der Spielhalle vorgefahren. Sodann feuerte der jetzt Verurteilte zwei Schüsse auf zwei Eingangstüren aus der Waffe ab. Ein Angestellter der Spielothek wurde im Gebäude durch mehrere Geschossteile verletzt. Die Molotowcocktails richteten nur einen geringen Brandschaden an.

Bereits vier Tage zuvor hatte der Verurteilte in der Spielothek sechs Glücksspielautomaten zertrümmert.

Der Prozess gegen die beiden Mittäter beginnt in einigen Wochen.