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26. Juni 2015. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat nach fünf Hauptverhandlungstagen heute die ehemaligen Geschäftsführer des früheren St. Ingberter Spezialglasunternehmens Enrotherm GmbH zu Bewährungsstrafen zwischen 9 und 22 Monaten verurteilt. Enrotherm befindet sich seit 2013 in der Insolvenz.

 

Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Enrotherm GmbH wurden wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts verurteilt und erhielten Freiheitsstarfen von 18 bzw. 22 Monaten auf Bewährung. 

Die spätere Geschäftsführerin Sylvia K. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die beiden weiteren Angeklagten, die bei dem Verkauf der Enrotherm GmbH mitgewirkt haben, wurden wegen Beihilfe zum Bankrott zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung bzw. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Entgegen der Staatsanwaltschaft, die Anklage wegen eines besonders schweren Fall des Bankrotts erhoben hatte, wertete das Landgericht die Taten nicht als besonders schweren Fall des Bankrotts. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass die Enrotherm GmbH schon seit 2012 zahlungsunfähig gewesen ist.

 

Der Verteidiger der ehemaligen Geschäftsführerin Sylvia K., Herr Rechtsanwalt Clanget, zeigte sich zufrieden. "Das Gericht hat in erheblicherweise strafmildernd berücksichtigt, dass meine Mandantin schon vor Prozessbeginn aber auch im Verfahren selbst umfassende Aufklärungshilfe geleistet hat, die über ein Geständnis und ihren eigenen Tatbeitrag hinaus ging", so Rechtsanwalt Clanget nach der Urteilsverkündung.