Clanget Konferenz1

KANZLEI

 

Die Verurteilung von Hussam S. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Werbens um Unterstützer einer terroristischen Vereinigung, § 129a Abs. 5 Satz StGB, sowie wegen Gewaltdarstellung, § 131 StGB, und Billigung von Straftaten, § 140 StGB, durch das Oberlandesgericht Koblenz ist rechtskräftig.

Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die erneute Revision des Angeklagten gegen das Urteil des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17.04.2013 als unbegründet verworfen. 

 

Mit der zweiten Revision wandte sich die Verteidigung dagegen, dass die Schaffung eines Links zu einem im Internet frei zugänglichen Video, welches die Enthauptung des US-Bürgers Nick Berg zeigt, strafrechtlich gleichzeitig auch die Billigung der Ermordung selbst von Nick Berg durch Hussam S. darstellen soll. Durch die Verwerfung der Revision hat der Bundesgerichtshof die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Koblenz nun jedoch bestätigt.  

Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger von Hussam S., hält diese Entscheidung indes für falsch. "Zwar war der Link mit einem Kommentar versehen, dieser ist jedoch in verschiedene Richtungen interpretierbar. Sofern das Gericht jedoch den Kommentar allein in eine Richtung interpretieren will, so ist es fragwürdig darauf eine Verurteilung zu stützen", so Rechtsanwalt Clanget am 29.08.2013.

 

Den größten Teil der nun rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten hat Hussam S. bereits verbüßt, da gegen ihn fast 2 Jahre und 8 Monate Untersuchungshaft vollstreckt wurden.