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03.04.2013: Das Landgericht Saarbrücken hat einen Franzosen wegen eines schweren räuberischen Diebstahls eines Kinderwagens gemeinsam mit seiner Partnerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Für schweren räuberischen Diebstahl sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen 5 und 15 Jahren vor. Der Verurteilte profitierte jedoch davon, dass das Gericht zu seine Gunsten von einem minderschweren Fall ausgegangen ist und daher eine deutlich niedrigere Strafe ausgesprochen hat. "Entscheidend für dieses Ergebnis war das umfassende Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass die Tat als Diebstahl geplant, ihre Ausführung jedoch wegen erheblichen Widerstands der Verkäuferin aus dem Ruder lief", so Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger des Angeklagten.

Das Paar hatte trickreich aus einem Babyausstattungsgeschäft in Homburg-Einöd einen Kinderwagen und eine Tragetasche entwendet und beides in ihren PKW geladen, als die Verkäuferin dem Paar nachlief, die hintere Beifahrertüre öffnete und versuchte das Diebesgut wieder auszuladen. Während dessen startete der Angeklagte den Wagen und fuhr mit geöffneter Türe rasant rückwärts, um die Verkäuferin abzuschütteln und so mit den entwendeten Gegenständen zu entkommen. Die Verkäuferin wurde dabei glücklicherweise nur geringfügig verletzt. Bei der Bemessung der Strafe hatte sich jedoch erheblich zu Lasten des Angeklagten seine vielzähligen und auch einschlägigen Vorstrafen ausgewirkt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

  

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