Clanget Konferenz1

KANZLEI

 

Auf die Revision der Verteidigung hebt der BGH die Verurteilung von Hussam S. durch das OLG Koblenz auf, in einem Fall wird er freigesprochen.

Hussam S. wurde im März 2012 wegen Unterstützung und Werbens für ausländische terroristische Vereinigungen vom OLG Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der BGH sah vor allem den Tatbestand der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in zwei Fällen als nicht erfüllt an. Die Verurteilung in diesen beiden Punkten waren die gravierendsten Punkte in seiner Verurteilung, weshalb die Verurteilung insgesamt aufgehoben wurde.

Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an einen anderen Strafsenat des OLG Koblent zurückverwiesen.  

BGH Beschl. v. 20.09.2012 - 3 StR 314/12: veröffentlich am 19.01.2013

 

  

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