Clanget Konferenz1

KANZLEI

 

Mit Beschluss vom 25.02.2013 hat das OLG Kobelenz den Haftbefehl gegen Hussam S. außer Vollzug gesetzt. Damit kommt der Angeklagte nach fast 2 Jahren und 8 Monatne Untersuchungshaft frei, muss sich aber nach der Aufhebung seiner Verurteilung durch den BGH der Neuauflage des Prozesses gegen ihn stellen und zu allen Gerichtsterminen erscheinen.

Nachdem der BGH auf die Revision der Verteidigung die erste Verurteilung wegen Rechtsfehlern vor allem in den schwerwiegendsten Punkten aufgehoben hatte wird die Neuauflage des Verfahrens gegen Hussam S. nun vor dem 1. Strafsenat vor dem OLG Koblenz stattfinden. Prozessbeginn ist am 08.04.2013, Fortsetzungstermine finden am 09.04.2013, 15.04.2013 und am 17.04.2013 statt.

Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger von Hussam S., rechnet in dem neuen Verfahren mit einer deutlich niedrigeren Strafe für Hussam S.: "Nachdem die Verurteilung in den beiden gravierendsten Punkten aufgehoben worden ist und Hussam S. in einem Punkt vom BGH sogar freigesprochen wurde, wird nach jetziger Sachlage insgesamt eine deutlich niedrigere Strafe erwartet werden können", so Strafverteidiger Clanget am 25.02.2013.

Hussam S. war in erster Instanz wegen Werbens für eine ausländische terroristische Vereiningung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

 

 

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