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Ihre Rechte

Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie es!

Alles was Sie, auch unbedacht, sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

 

Ihre Rechte als Beschuldigter:

1. Schweigen! Egal ob die Vorwürfe stimmen oder nicht. Aus der Tatsache, dass Sie schweigen entstehen Ihnen keine Nachteile.
2. Strafverteidiger anrufen! IMMER zuerst mit einem Anwalt, einem Strafverteidiger, sprechen und erst gegebenenfalls danach mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft usw.).

 

 

Als Beschuldigter sind Sie unter keinen Umständen verpflichtet eine Aussage zu machen. Niemals.

 
Als Tatverdächtiger oder Beschuldigter sind Sie in keiner Situation verpflichtet mit Polizisten, sonstigen Ermittlungspersonen oder der Staatsanwaltschaft zu sprechen oder auf deren Fragen zu antworten.

Möglicherweise ist es sinnvoll zu einem späteren Zeitpunkt und nach Akteneinsicht eine Aussage zu machen, bis dahin gilt aber ausnahmslos:

 

Immer erst mit einem Strafverteidiger, einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt sprechen.

Erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls in seiner Begleitung mit der Polizei usw. sprechen. Nicht umgekehrt!

 

Schweigen ist umkehrbar, Reden nicht. Was sie einmal (unüberlegt) gesagt haben, steht für immer in den Akten.

Schweigen Sie! Schweigen ist die stärkste Waffe, die Sie in diesem Moment haben.

 

Oft wurde bereits monatelang gegen Sie ermittelt und Sie hatten keine Kenntnis davon. Polizeibeamte vernehmen jeden Tag viele Personen und sind sehr routiniert darin. Sie dagegen befinden sich zum ersten Mal in dieser Situation. Mit anderen Worten: Die Situation ist sehr ungleich, es stehen sich zwei ungleiche Gegner gegenüber.

 

Glauben Sie nicht, dass Sie dieser Situation als Beschuldigter gewachsen sind. Selbst Menschen, die brenzlige Situationen kennen und plötzlich in der Situation des Beschuldigten sind, sind dieser Situation nicht gewachsen. Und glauben Sie vor allem nicht, dass Sie trotz der bisherigen, oft umfangreichen, monatelangen Ermittlungen Ihre Situation nun alleine nur durch Ihre Aussage und ohne professionelle Unterstützung ändern könnten.

Auch wenn die Polizei überraschend früh morgens vor Ihrer Türe steht und Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsuchen will, können Sie dies nicht mehr durch eine Erklärung verhindern. Durch eine unüberlegte Aussage können Sie auch gerade eine Durchsuchung nicht verhindern. Dulden Sie die Durchsuchung kooperativ, aber schweigend zu den Vorwürfen. Durch unbedachte Äußerungen können Sie nichts verhindern, sondern Ihre Lage nur verschlechtern.

 

Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer. Wie alle Menschen wollen auch Polizeibeamte Erfolgserlebnisse haben. Ist ein Beamter der Auffassung, mit Ihnen den Richtigen ermittelt bzw. ergriffen zu haben, so ist es nur menschlich und natürlich, dass er jetzt alles unternimmt, was seine Auffassung bestätigt.

In dieser Drucksituation, möglicherweise sogar verbunden mit einer Freiheitsentziehung, sollten Sie unbedingt dem natürlichem Impuls sich zum Vorwurf äußern zu wollen widerstehen und sich an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wenden. Das Recht dazu haben Sie jederzeit.

Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Polizei weiß, welche Tathypothese sie verfolgt, wie und was protokolliert wird, ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden usw. Sie sind als Tatverdächtiger und Beschuldigter kein gleichberechtigter Partner der Polizei, die Polizei ist ihnen in dieser ungleichen Situation unendlich weit überlegen.

 

Alles was Sie sagen, kann und wird im Zweifel gegen Sie verwendet werden. Dies ist kein Spruch sondern Realität.

 

Ein Beschuldigter ist für viele Polizeibeamten vor allem solange interessant, solange er nicht durch den Kontakt mit einem Anwalt "kontaminiert" oder gar "verbrannt“ ist.

In vielen Fällen versucht man Sie daher mit allen Mitteln vor einer Kontaktaufnahme mit einem Anwalt zum Sprechen zu bringen, man versucht Sie erst mal „durchzuvernehmen“. Es fallen Äußerungen wie „der Anwalt kostet sicherlich viel Geld“, „den erreichen wir jetzt sowieso nicht mehr“, „jetzt reden wir erst mal bevor ihr Anwalt kommt“, "wenn sie jetzt eine Aussage machen, setzen wir uns für eine geringe Strafe für sie ein", oder „lassen Sie uns mal über die Sache reden, damit Sie nach Hause können“.

Auch wird gerne versucht Sie mehr oder weniger subtil „weich zu kochen“ bis hin zum beliebten psychologischen Spiel, dass ein Polizist sich Ihnen gegenüber wohlgesonnen gibt und der andere nicht (Guter Polizist, böser Polizist). Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) anzugeben, mehr nicht!

Daher: Schweigen und Strafverteidiger anrufen.

 

Sie haben das Recht immer einen Anwalt zu kontaktieren.
Sie haben in jedem Fall und zu jeder Zeit das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl anzurufen.

Wenn Sie keinen Anwalt kennen, lassen Sie sich nicht von der Polizei damit abspeisen, man könne, beispielsweise nachts oder am Wochenende, keinen Anwalt erreichen. Bundesweit gibt es in allen Regionen Anwaltsnotdienste, deren Telefonnummern auch im Telefonbuch stehen, viele Anwälte sind auch außerhalb der üblichen Bürostunden über Handy oder per Anrufweiterschaltung über ihre Bürotelefonnummer zu erreichen.

Achten Sie darauf, dass Sie einen strafrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt wählen, noch besser ist es, einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

 

Ein Strafverfahren stellt für jeden einen massiven Einschnitt in das bisherige berufliche und private Leben dar, insbesondere dann, wenn die Ermittlungsbehörden Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsuchen oder Sie in Untersuchungshaft genommen werden.

Sofern Sie von einem Strafverfahren betroffen sind und glauben, die Sache in die eigene Hand nehmen zu können, sind Sie schlecht beraten. Ein Strafverfahren kann zu unabsehbaren, einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre materielle und persönliche Freiheit, Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen führen. Gleichgültig wie der Vorwurf lautet: ein Fachanwalt für Strafrecht nimmt sich Ihrer Sache auf allen Gebieten des Strafrechts an und vertritt Sie in allen Instanzen engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis, bestenfalls dem Freispruch.

 

Deshalb sollten Sie sich in strafrechtlichen Angelegenheiten auch nicht von irgendeinem Anwalt beraten und verteidigen lassen, sondern von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, einem Fachanwalt für Strafrecht.

 

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