Clanget Konferenz1

KANZLEI

 

19.10.2016. Das zweite Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, Dr. Ralph Melcher, ist vom Landgericht Saarbrücken gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. v. 10.000 Euro eingestellt worden.

Durch die Einstellung des Verfahrens erfolgt keine Schuldfeststellung, der Staat verzichtet vielmehr auf eine weitere Strafverfolgung.

Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung um den Erweiterungsbau der Modernen Galerie (Vierter Pavillon) abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Herrn Dr. Melcher im Januar 2016 wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe und Vergütung der Projektsteuerung im Zusammenhang mit der Errichtung des Vierten Pavillons angeklagt.

Bereits zuvor hatte die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Herrn Dr. Melcher wegen der Vergütung an den Projektsteuerer zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt, jedoch ohne Erfolg. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hatte im Juli 2016 in seiner Berufungsentscheidung, mit der es die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken in vollem Umfang bestätigte, entschieden, dass der Stiftung keinerlei Ansprüche gegenüber Herrn Dr. Melcher zustehen. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig. Das OLG führte im Wesentlichen aus, dass es an einer Pflichtverletzung Melchers hinsichtlich des Abschlusses und der Vergütung der Projektsteuerungsverträge fehle. Ein schuldhaftes Verhalten könne ihm nicht vorgeworfen werden. Die Vergütung durfte Melcher insbesondere deshalb durchaus plausibel erscheinen, da von keiner Seite Einwände – er war insofern umfassend anwaltlich beraten - vorgebracht wurden und gesetzliche Vorgaben nicht existieren. Melcher habe die Verträge in Abstimmung mit den, von der Stiftung beauftragten Rechtsanwälten besprochen, die die vorgesehene Vergütungshöhe nicht moniert hätten. Es könne daher von ihm als Nichtjurist nicht erwartet werden, dies anschließend erneut zu überprüfen. Dr. Melcher habe daher redlicherweise davon ausgehen können, dass, nachdem keiner der beteiligten Rechtsanwälte Bedenken gegen die Höhe der Vergütung äußerten, diese nicht zu beanstanden sind.

Dieser Ansicht ist das Landgericht Saarbrücken in seinem Einstellungsbeschluss vom 18.10.2016 nun im Wesentlichen gefolgt, weshalb es auch die Geldauflage i. H. v. ursprünglich 50.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken herabgesetzt hat.