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05.01.2015. 2015 soll das Anti-Doping-Gesetz verabschiedet werden.

Der insgesamt 46-seitige Entwurf der Bundesregierung beinhaltet unter anderem eine Höchststrafe für gedopte Sportler von bis zu drei Jahren. Erstmals können damit auch Athleten strafrechtlich verfolgt werden. Zudem wird bereits der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt, egal in welcher Menge. Den Hintermännern der Dopingsünder droht bei schweren Vergehen sogar eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

 

Gelten soll das Gesetz nur für diejenigen Sportler, die im Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada) sind. Dies beträfe derzeit etwa 7000 Athleten. Staatliche Stellen wie Gerichte oder Staatsanwaltschaften dürfen Daten und Informationen an die Nada übermitteln. Im Entwurf fehlt bisher allerdings eine Kronzeugenregelung, mit der wie im Fall Lance Armstrong die Doping-Netzwerke besser ausgehebelt werden könnten.

 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD), die den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz 2014 vorgestellt hatten bezeichnen die neuen Regelungen als "Meilenstein im Anti-Doping-Kampf". "Das Ziel des Gesetzes sei es, die Integrität des Sports zu bewahren und Doping zu bekämpfen. Die Bundesregierung stelle daher ein wirksames, kurzes, klares - aber auch ein hartes Gesetz vor", sagte de Maizière. Das Gesetz sei „ein Statement für sauberen Sport und eine Kampfansage an Doper".

 

Auch wenn von vielen Seiten anerkennend geäußert wird, der Bundesregierung sei mit dem Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes ein guter Wurf geglückt, so äußerte der Anti-Doping-Experte Werner Franke deutliche Kritik. Die Vorlage sei "nicht nur ein kleiner Wurf, sondern gar kein Wurf", sagte er.

Erstens breche der Gesetzentwurf nicht die Schweigepraxis der Sportmediziner. Zweitens sehe es strafrechtliche Konsequenzen bei Dopingbesitz nur für Spitzenathleten und Profis vor, nicht aber für Amateure und Freizeitsportler.

 

Daneben mahnten auch Datenschützer unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte an. Der Entwurf sei verfassungswidrig, sagte Edgar Wagner, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz. De Maizière räumte ein, dass die Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, nach denen Spitzenathleten täglich ihren Aufenthaltsort mitteilen müssen, um für Kontrollen angetroffen werden zu können, einen signifikanten Eingriff darstellen würden. Allerdings sei die Verhältnismäßigkeit der Praxis geboten: Sauberer Spitzensport sei ein Anliegen der gesamten Gesellschaft.