Clanget Konferenz1

KANZLEI

 

16.06.2014. In dem Strafverfahren gegen vier Angeklagte hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern das Verfahren gegen zwei ehemalige Geschäftsführer einer Gerüstbaufirma aus Ludwigshafen gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. v. 3.000,00 Euro eingestellt.

Ihnen wurde vorgeworfen in den Jahren 2006 und 2007 nicht angemeldete Arbeitnehmer beschäftigt zu haben und dadurch Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und Lohnsteuer hinterzogen zu haben. Der Gesamtschaden soll bei rund 2,8 Mio Euro liegen.

Diese Vorwürfe haben sich in der Hauptverhandlung nicht bestätigt. Beiden hätten lediglich geringe Vergehen nachgewiesen werden können. Das Verfahren gegen sie wurde daher abgetrennt und gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. v. 3.000,00 Euro an die Lebenshilfe Westpfalz eingestellt.

Rechtsanwalt Clanget, Verteidiger des ehemligen Geschäftsführers René D.: "Die Beweisaufnahme hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nur in sehr geringem Umfang bestätigt. Eine Verfahrenseinstellung ist daher sachgerecht".

Das Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten, eine ehemalige Gesellschafterin und einen 41-jährigen, früherer Finanzbeamte des Finanzamts Ludwigshafen, der nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern als faktischer Geschäftsführer die Geschicke der Gerüstbaufirma maßgeblich mitbestimmt haben soll, wird fortgeführt.