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21.03.2014. Im Strafverfahren gegen Hussam S. hat das OLG Koblenz nach Verbüßung von Zwei-Dritteln der Strafe den Rest der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten zur Bewährung ausgesetzt.

Zwei-Drittel der Strafe hatte Hussam S. bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Nachdem der Haftbefehl gegen Hussam S. bereits am 25.02.2013 außer Vollzug gesetzt wurde, befindet er sich seitdem auf freiem Fuß und studiert.

Nachdem die erste Verurteilung von Hussam S. zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vom BGH größtenteils aufgehoben worden war, wurde die nach der Neuauflage des Prozesses erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstarfe von 3 Jahren und 4 Monaten rechtskräftig.

In der nun angestandenen Entscheidung, ob Hussam S. nach bereits erfolgter Verbüßung von Zwei-Dritteln zur Verbüßung des letzten Drittels zum Strafantritt geladen werden muss, hat das OLG Koblenz nun entschieden, dass die weitere Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "Hussam S. konnte eine positive Prognose bescheinigt werden, da er sich von seinen Straftaten ernsthaft distanziert hat. Er ist ein fleissiger Student und möchte nun ein ganz normales Leben führen", so sein Verteidiger, Rechtsanwalt Clanget aus Saarbrücken.