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Rechtsanwalt Christoph Clanget hat gegen die Verurteilung von Hussam S. vom 17.04.2013 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz erneut Revision eingelegt.

Nachdem der Bundesgerichtshof die erste Verurteilung von Hussam S. vom 22.03.2012 aufgehoben hatte, hat der 1. Senat des Oberlandesgerichts Koblenz Hussam S. am 17.04.2013 in 39 Fällen wegen Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung, sowie in 2 Fällen wegen Gewaltdarstellung, in einem Fall hiervon in Tateinheit mit Billigung von Straftaten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Durch die erneute Einlegung des Rechtsmittels der Revision ist die Verurteilung von Hussam S. nicht rechtskräftig und der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird sich erneut mit dem Fall beschäftigen.