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Der ehemalige Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Dr. Ralph Melcher ist in der Neuauflage seines Prozesses nicht erneut wegen Untreue verurteilt worden. Ein erneuter Prozess gegen Melcher wurde erforderlich, weil der Bundesgerichtshof auf die Revision der Verteidigung die erste Verurteilung in 41 von 44 Punkten aufgeboben hatte und zudem die Festsetzung der Freiheitsstrafe gegen Dr. Melcher aufgehoben hatte.

Diese 41 Punkte betrafen den Vorwurf der Untreue wegen Bewirtungen auf Kosten der Stiftung zwischen Januar 2006 und April 2010. Sämtlicher Bewirtungsbelege wurden von dem ehemaligen Verwaltungsleiter und Geschäftsführer der Stiftung jedoch als sachlich und rechnerisch richtig freigegeben.

In der daraufhin stattgefundenen Hauptverhandlung am 25.03.2013 hat das Landgericht Saarbrücken das Strafverfahren gegen Herrn Dr. Melcher in den danach noch offen 41 Anklagepunkten nun eingestellt. "Die Einstellung des Strafverfahrens in diesen Punkten ist richtig, da diesbezüglich erhebliche Zweifel an einer Strafbarkeit des Verhaltens von Dr. Melcher bestehen, denn der damalige Verwaltungsleiter und Geschäftsführer der Stiftung hat sämtliche Bewirtungsbelege, als korrekt angesehen", so Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger von Dr. Melcher. 

Die 3. Kammer des Landgerichts Saarbrücken hatte daher nur noch über das Strafmaß hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof nicht aufgehobenen Verurteilung in drei Fällen aus dem ersten Verfahren zu entscheiden und verhängte gegen Melcher eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht blieb damit unter dem früheren Strafmaß.

 

Dr. Ralph Melcher ist damit wegen Untreue in einem Fall sowie wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung verurteilt worden.

Die Verurteilung wegen Untreue erfolgte wegen einer Bewirtung über 318,30 Euro. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme betraf die Entgegennahme eines Honorars über 8.225 Euro für die Erstellung eines auch fachlich anerkannten Exposés sowie die Entgegennahme von Architektenleistungen nach einem Wasserschaden in einem Wert von 4.591,49 Euro, die von Dr. Melcher nach Auszahlung der Versicherungssumme jedoch beglichen worden sind.

 

 

 

 

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