Clanget Konferenz1

KANZLEI

Am 25.03.2013 beginnt vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken die Neuauflage des Strafprozesses gegen den ehemaligen Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, Dr. Ralph Melcher. Auf die Revision von Dr. Melcher hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue in 41 Fällen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Saarbrücken zurückverwiesen. Rechtsanwalt Christoph Clanget, Verteidiger von Dr. Melcher, rechnet damit, dass es nicht zu einer erneuten Verurteilung wegen Untreue kommen wird: "Es gibt Signale, dass das Verfahren insoweit eingestellt werden könnte", so Strafverteidiger Clanget.

Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, so wird das Gericht in umfassendem Maße die Verantwortlichkeit des ehemaligen Verwaltungsleiters und Geschäftsführers der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, dem Dr. Melcher sämtliche Belege zur Abrechnung vorlegte, zu beurteilen haben.

Der Vorwurf der Untreue betrifft 41 Bewirtungen auf Kosten der Stiftung zwischen Januar 2006 und April 2010. Sämtlicher Bewirtungsbelege wurden von dem ehemaligen Verwaltungsleiter und Geschäftsführer der Stiftung als sachlich und rechnerisch richtig freigegeben.

Die Fortsetzungtermine findem am 27.03.2013 und 16.04.2013 statt.

 

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